Q6 Garantie

Zahnersatz aus dem Dentallabor Rübeling-Klar steht für Qualität. Wir gehen deshalb mit unserer Patientengarantie, mit einer Gewährleistung über 6 Jahre, weit über das geforderte Maß hinaus.

6 Jahresgarantie (ab Eingliederungsdatum) auf:

  • Alle Arten von festsitzendem Zahnersatz auf natürlichen Zähnen, Brückenglieder und auf Implantaten, auch wenn sie Teile eines kombiniert festsitzend/herausnehmbarem Zahnersatz sind.
  • Grundlage der Q6-Patientengarantie ist die Kontrolle des Zahnersatzes mindestens zweimal im Jahr und die Umsetzung der vom Zahnarzt empfohlenen Prophylaxemaßnahmen.

Garantieausschluss:

Von einer Garantiegewährleistung ausgeschlossen sind:

  • Alle Fälle von Zahnersatz, die nicht die oben genannte Beschreibung erfüllen.
  • Schäden, die durch Dritte, Gewalteinwirkung oder schuldhaftes Verhalten des Patienten entstanden sind.
    Als schuldhaftes Verhalten zählen unsachgemäße Benutzung und Reinigung, selbst ausgeführte Veränderungen, die Nichtbenutzung von verordneten Schutzschienen, sowie die Nichtbeachtung der Kontrollbesuche und Prophylaxeempfehlungen Ihres Zahnarztes (Dokumentation im Q6-Patientenpass).
  • Fälle, bei denen sich die klinische Situation nach Eingliederung verändert hat, wie z.B. durch jegliche Art von Erkrankungen des Zahnes oder des Zahnehalteapparates, wie z.B. Karies, Parodontose, Erkrankungen des Zahnmarks (des Zahnnervs) und bei Funktionsstörunges des Kauorgans.
  • Fälle, bei denen der Zahnersatz aus einem anderen Grund als seinem Versagen ausgegliedert wird.
  • Eine Garantieleistung wird ausgeschlossen, wenn keine lückenlose Dokumentation der Kontrolltermine und Umsetzung der Prophylaxemaßnahmen im Q6-Patientenpass vorgelegt werden kann.

Schadensfall:
Ein Schadensfall ist insbesondere dadurch gekennzeichnet:

  • dass wesentliche Teile des Zahnersatzes in Ihrer Funktion versagen und
  • der Zahnersatz wegen dieses Versagens ausgegliedert werden muss und
  • die Ursache des Versagens auf Herstellungs-, Verarbeitungs-, und Materialfehlern beruht.

Leistung im Schadensfall:

  • Sämtliche Labor- und Materialkosten für die Reparatur oder die Beseitigung der Mängel des Zahnersatzes durch das Dentallabor Rübeling + Klar in gleicher Ausführungsart.
  • Sämtliche Labor- und Materialkosten für die Neuanfertigung des Zahnersatzes in gleicher Ausführungsart durch das Dentallabor Rübeling + Klar, wenn eine fachgerechte Reparatur nicht möglich ist.
  • Die Leistungserstattung erfolgt in jedem Fall nur, soweit diese nicht von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung vorgenommen wird.

Garantieabwicklung:

  • Schadensfälle sind vom Zahnarzt, welcher den Zahnersatz eingegliedert hat, durch Fotos zu dokumentieren und dem Dentallabor Rübeling + Klar schriftlich und in Verbindung mit dem ausgegliederten Zahnersatz und dem dazugehörigen Patientenpass vorzulegen. Der Patient kann zur Dokumentation auch in das Labor Rübeling + Klar geschickt werden.
error: